Allgemeine Geschäftsbedingungen der JCC Ledermoden Vertriebs GmbH

Allgemeines
Für sämtliche mit uns abgeschlossenen Verträge, die den Verkauf von Waren durch uns an den Kunden zum Gegenstand haben, gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Abweichende Regelungen gelten nur, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurden. Wenn weitere Vereinbarungen getroffen werden, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzend nachrangig. Verbraucher ist gemäß § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

I. Angebot
Unsere Angebote sowie die Angaben in unseren Katalogen sind – soweit nicht ausdrücklich anders angegeben – unverbindlich. Die Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar. Ein Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung durch uns und nicht bereits mit unserer Bestellbestätigung zustande. In unserem Fabrikverkauf kommt der Kaufvertrag abweichend hierzu mit dem Kassieren des Kaufpreises an der Kasse zustande.

II. Preise
Unsere Produktpreise beinhalten im Fabrikverkauf die zum Zeitpunkt des Kaufs gültige Umsatzsteuer. Wenn der Kunde kein Verbraucher ist, verstehen sich die Preise, sofern in unserem Angebot oder unserer Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich anders vermerkt, für Lieferungen und Leistungen ab Werk, ohne Verpackung, Transport, Versicherung, zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Umsatzsteuer.

III. Zahlungen
1. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen von uns nach unserer Wahl auch ausschließlich in elektronischer Form zu erhalten. Wir sind berechtigt, Zahlungen auf die jeweils älteste fällige Forderung inklusive darauf angefallener Verzugszinsen zu verrechnen.

2. Rechnungen über Kaufpreisforderungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu bezahlen. Zahlt der Kunde nicht fristgerecht, kommt er am 15. Tag nach Erhalt der Rechnung in Verzug. In diesem Fall sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder gegen Stellung von Sicherheiten auszuführen. Wenn sich die Bonität des Kunden nach Vertragsschluss wesentlich verschlechtert, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurücktreten, sofern der Kunde trotz Aufforderung zur Leistung Zug-um-Zug oder zur Sicherheitsleistung nicht bereit ist.

3. Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

IV. Lieferung
1. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Im Zweifel gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Liefertermine, soweit diese nicht ausdrücklich als unverbindlich gekennzeichnet sind. Die vereinbarten Termine gelten auch mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Waren ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig geliefert bzw. die Leistungen nicht rechtzeitig erbracht werden können.

2. Wir sind zu Teillieferungen und einer entsprechenden Abrechnung berechtigt.

3. Die vereinbarten Lieferfristen verlängern sich angemessen, wenn sie aufgrund höherer Gewalt, insbesondere von Arbeitskämpfen oder sonstigen unverschuldeten Betriebsstörungen, auch solchen, die Zulieferanten betreffen, nicht eingehalten werden können.

V. Gefahrenübergang; Versendung
Wenn der Kunde ein Verbraucher ist, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, des Verlusts und der Verschlechterung mit der Übergabe der Ware an den Kunden auf den Kunden über. Andernfalls geht die Gefahr
des zufälligen Untergangs, des Verlusts und der Verschlechterung bereits auf den Kunden über, wenn wir die Ware zur Abholung bereitstellen und den Kunden hierüber informieren bzw. die Ware zum Versand bringen. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Soll die Ware auf Wunsch des Kunden, der kein Verbraucher ist, an einen anderen Ort versandt werden, ohne dass der Kunde eine bestimmte Versandart wünscht, sind wir berechtigt eine Versandart nach eigenem Ermessen frei zu wählen. Die Versandkosten hat der Kunde zu tragen. Eine Transportversicherung wird von uns nur auf Weisung und Kosten des Kunden abgeschlossen.

VI. Gewährleistung

1. Der Kunde erkennt an, dass es bei der Fertigung von Kleidern technisch bedingt zu geringfügigen Abweichungen gegenüber einem dem Kunden zur Verfügung gestellten Muster bzw. Abbildungen im Internet oder in Printkatalogen kommen kann. Solche geringfügigen Abweichungen der Größe, Farbe, Qualität oder des Gewichts, der Ausrüstung oder des Designs stellen keinen Mangel dar.

2. Für Verbraucher gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Wenn der Kunde kein Verbraucher ist, verjähren die gesetzlichen Mängelgewährleistungsansprüche für Neuwaren nach einem Jahr ab Lieferung. Vorstehende Abkürzung der Verjährung gilt nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben oder das Gesetz gemäß § 479 BGB (Rückgriffsansprüche) oder in den Fällen der zwingenden Haftung gemäß Ziff. VII.2 längere Fristen vorschreibt. Der Rückgriffs Anspruch des Käufers gegen den Verkäufer gemäß § 478 BGB besteht nicht, soweit der Kunde eine Vereinbarung mit seinen Kunden getroffen hat, die über den Geltungsbereich der gesetzlichen Vorschriften für Ansprüche aufgrund von Mängeln hinausgeht.

3. Soweit der Kunde kein Verbraucher ist, sind wir im Falle eines Gewährleistungsanspruchs berechtigt, nach unserer Wahl, den Mangel bei uns zu beseitigen oder eine mangelfreie Sache zu liefern.

4. Soweit der Kunde kein Verbraucher ist, hat er uns oder einem zur Gewährleistung verpflichteten Dritten für die Ausführung der Gewährleistungsarbeiten die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sofern eine Nacherfüllung von uns nicht verweigert wird, bevor er den Rücktritt erklären, mindern oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen kann. Auf unsere Nachfrage ist der Kunde verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er von dem Vertrag zurücktreten will.

5. Die Verjährungsfrist wird für die Dauer der für die Nacherfüllung notwendigen Zeit gehemmt. Sie beginnt nicht erneut.

6. Ersatzlieferungen und die Rücksendung reparierter Waren erfolgen, wenn diese nicht von der Sachmängelhaftung umfasst sind, gegen Erhebung angemessener Versand- und Verpackungskosten zuzüglich zu der Vergütung der von uns erbrachten Leistung. Rücksendungen an uns sowie Sendungen für Reparaturarbeiten haben – außerhalb der Sachmängelhaftung – grundsätzlich frei Haus zu erfolgen. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, sind wir berechtigt, dem Kunden alle unsere Aufwendungen zu berechnen.

VII. Haftung

1. Sämtliche Schadensersatzansprüche und Kostenerstattungsansprüche des Kunden (nachfolgend als „Schadensersatzansprüche“ bezeichnet) gegenüber uns aus welchen rechtlichen Gründen auch immer, einschließlich Verletzung der Pflichten im Zusammenhang mit dem Vertrag, wegen Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder deliktischer Ansprüche, sind ausgeschlossen.

2. Der Haftungsausschluss gemäß Ziff. VII.1 gilt jedoch nicht, falls ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von uns oder von einem unserer Vertreter, Arbeitnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen die Grundlage für den Schadensersatzanspruch ist; falls ein schuldhaft von uns oder einem unserer Vertreter, Arbeitnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen verursachter Schaden aufgrund der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit die Grundlage für den Schadensersatzanspruch ist; sowie im Hinblick auf die insbesondere nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz gesetzlich zwingende Haftung und im Falle einer Verletzung der Garantiezusagen durch uns oder falls wir oder einer unserer Vertreter, Arbeitnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Wenn wir fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben und kein anderer der vorgenannten Haftungsgründe vorliegt, ist unsere Haftung auf die Höhe der Schäden begrenzt, die üblicherweise vorhersehbar sind. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine solche Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Übrigen gelten, soweit gemäß Ziff. VII.2 die Haftung nicht ausgeschlossen ist, die gesetzlichen Vorschriften für die Haftungshöhe.

3. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Vertreter, Arbeitnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.

4. Die oben genannten Bestimmungen implizieren keine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden und schließen keine ausdrücklich in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewährten Ansprüche aus.

VIII. Eigentumsvorbehalt
1. Bis zum vollständigen Ausgleich des Kaufpreises bleibt die Kaufsache unser Eigentum (nachfolgend: Vorbehaltsware). Der Kunde hat die in unserem Eigentum stehenden Gegenstände als vertragliche Nebenpflicht unentgeltlich zu verwahren. Ohne unsere ausdrückliche, schriftliche Erlaubnis ist der Kunde nicht berechtigt, Vorbehaltsware ins Ausland zu verbringen.

2. Nur ein Kunde, der seinen Sitz in Deutschland hat und nicht Verbraucher ist, ist berechtigt, Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt zu veräußern. Dieses Recht besteht aber in jedem Fall nur solange der Kunde nicht im Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (z.B. Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Ansprüche tritt der Kunde einschließlich sämtlicher Nebenrechte bereits jetzt sicherungshalber in Höhe unserer Forderungen an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Auf unser Verlangen hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich mitzuteilen, welche Ansprüche ihm aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (z.B. Schadensersatz wegen Beschädigung) für die Vorbehaltsware zustehen, sowie uns öffentlich beglaubigte Urkunden über die Abtretung der Ansprüche auszustellen.

3. Wir ermächtigen den Kunden, der seinen Sitz in Deutschland hat und nicht Verbraucher ist, widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Falls der Kunde den Anspruch geltend macht, ist er verpflichtet, das Erlangte von allen Geldern oder Vermögenswerten des Kunden oder Dritten getrennt zu halten. Dies hat keinerlei Einfluss auf unser Recht, den Anspruch selbst geltend zu machen. Wir werden jedoch keinerlei Ansprüche geltend machen, solange der Kunde seinen finanziellen Verpflichtungen fristgerecht nachkommt und kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wurde.

4. Nach dem Rücktritt vom Vertrag steht uns die uneingeschränkte Befugnis zu, die Vorbehaltswaren ganz oder teilweise zurückzunehmen, zu verkaufen oder anderweitig damit zu verfahren bzw. darüber zu verfügen, und der Kunde ist verpflichtet, diese herauszugeben. Bis zu dem Zeitpunkt, wo das Eigentum an den Vorbehaltswaren auf den Kunden übergeht, hat der Kunde die Vorbehaltswaren als unser Treuhänder zu halten und dafür zu sorgen, dass die Waren ordnungsgemäß gelagert, geschützt und versichert sind.

5. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Beschlagnahmen, Pfändungen, Besitznahmen oder sonstigen Eingriffen, ist der Kunde verpflichtet, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.

6. Ist die vorgenannte Regelung des Eigentumsvorbehalts nach dem Recht des Landes, in dessen Bereich die Ware sich befindet, ganz oder teilweise unwirksam, so gilt eine dem Eigentumsvorbehalt in diesem Bereich entsprechende Sicherung als vereinbart. Ist für die Entstehung solcher Rechte und/oder des Eigentumsvorbehalts die Mitwirkung des Kunden notwendig, so hat er alle Maßnahmen zu treffen, die zur Begründung und Erhaltung solcher Rechte bzw. des Eigentumsvorbehalts erforderlich sind.

IX. Online-Streitbeilegung, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

1. Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Wir sind nicht verpflichtet und auch nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

2. Gerichtsstand ist für Streitwerte bis einschließlich € 5,000.00 das Gericht in Esslingen und für höhere Streitwerte das Gericht in Stuttgart, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist. Der Lieferant ist auch berechtigt, Ansprüche bei dem für den Sitz des Kunden zuständigen Gericht geltend zu machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt davon unberührt.

3. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt deutsches materielles Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) und des internationalen Privatrechts. Wenn der Kunde ein Verbraucher ist, schließt diese Rechtswahl die Geltung der Bestimmungen im Land des Verbrauchers nicht aus, von denen durch Vereinbarung nicht abgewichen werden darf.